- entgelten
- ent|gẹl|ten 〈V. tr. 147; hat; geh.〉1. jmdm. etwas \entgelten jmdn. für etwas bezahlen, belohnen; jmdm. etwas vergüten, ersetzen2. jmdn. etwas \entgelten lassen jmdn. für etwas büßen lassen● ich werde es dir später einmal \entgelten ich werde später einmal etwas für dich tun; wie kann ich dir das, deine Güte, deine Hilfe \entgelten?; lass es das Kind nicht \entgelten, dass der Vater dir Böses getan hat [<mhd. entgelten „für etwas zahlen, büßen“]
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ent|gẹl|ten <st. V.; hat [mhd. en(t)gelten, ahd. intgeltan = zahlen; büßen, zu ↑ gelten] (geh.):1. büßen:sie hat diesen Fehler schwer e. müssen.2. vergüten; jmdn. für etw. (eine Leistung od. Mühe) entschädigen:er entgalt mir diese Arbeit mit Undank;alle Mühen wurden mir entgolten.* * *
ent|gẹl|ten <st. V.; hat [mhd. en(t)gelten, ahd. intgeltan = zahlen; büßen, zu ↑gelten] (geh.): 1. büßen: er hat diesen Fehler schwer e. müssen; Würden sie uns nun nicht vielfach e. lassen, was wir ihnen angetan hatten? (R. v. Weizsäcker, Deutschland 14); ∙ <mit Dativobj.:> So lass' Er es doch dem gnädigen Fräulein nicht e. (Lessing, Minna v. Barnhelm II, 6). 2. vergüten; jmdn. für etw. (eine Leistung od. Mühe) entschädigen: er entgalt mir diese Arbeit reichlich, mit Undank; alle Mühen wurden mir entgolten.
Universal-Lexikon. 2012.